Beschwerdebrief wegen eines Schlittens
06.01.2021
Vor 150 Jahren kam es im Landhaus Tribschen zwischen dem Mieter Richard Wagner und dem Vermieter Oberst Walter am Rhyn zu Ungereimtheiten. Es ging um ein Fortbewegungsmittels im tiefverschneiten Luzern, nämlich um die Benutzung eines Pferdeschlittens. Richard Wagner schrieb am 12.1.1871 an seinen Vermieter: «Geehrtester Herr Obrist! Es ist mir sehr unangenehm, ein Mietobjekt zu meinem Gebrauche zu haben, von dem ich nicht wissen soll, ob ich ein Recht auf seine Benützung habe, oder nicht. Ich wünsche daher deutlich zu wissen, ob Sie den Schlitten, welchen Sie über vier Winter zu meinem Gebrauch …. überlassen haben … als nicht im Miet-Contract inbegriffen betrachten. … Gegenwärtig bin ich in der Lage, wenn ich über den Schlitten verfügen will, von meinem Knechte mir sagen zu lassen, Ihr Knecht habe bereits z.B. für morgen über den Schlitten für Sie verfügt. Einer solchen demütigen Lage wünsche ich daher ein Ende zu machen, und ich ersuche Sie daher, falls Sie auf Ihren Schlitten ausnahmsweise mir kein Gebrauchsrecht zuerkennen… ein für allemal denselben auch effectualiter an Sich zu nehmen. Mit hochachtungsvollem Gruss. Ihr ergebenster Richard Wagner». Der Schlitten ging tatsächlich im Mietinventar vergessen und Wagner konnte bisher ungestört Gebrauch davon machen. Damit war im Winter 1871 Schluss. Walter am Rhyn nahm den Schlitten an sich und die Familie Wagner mietete einen solchen über die Wintermonate in Luzern.
Text: Katja Fleischer
Beschwerdebrief wegen eines Schlittens, 12.01.1871
Handschrift vom 12.01.1871, Richard Wagner an Walter am Rhyn